FAQ-Sektion

Liste häufiger Fragen

Muss ich für meine Veranstaltung GEMA zahlen?

Muss ich für meine Veranstaltung GEMA zahlen?

Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten von Teilnehmerkreisen einer Musikveranstaltung unterscheiden:

  • Geschlossene Gesellschaft – Alle Gäste der Musikveranstaltung sind dem Veranstalter namentlich bekannt, der Besucherkreis ist klar beschränkt/geregelt (z.B. via Einladung/Eintrittskarte) und es werden keinerlei kommerzielle Ziele verfolgt (kein Eintritt oder Getränkeverkauf für Gäste) –> Keine GEMA-Pflicht.
  • Alle anderen Musik-Veranstaltungen gelten als öffentlich und unterliegen den GEMA Regelsätzen. Mehr dazu erfahren Sie auf den Internetseiten der GEMA.

Zahlen DJ´s denn auch GEMA?

Ja, auch wir DJ´s zahlen einen Teil der GEMA, nämlich für die gewerbliche Wiedergabe digitaler Kopien müssen GEMA-Geschützte Titel einmalig "aktiviert" werden. Und aktiviert können auch nur offiziell erworbene Titel (z.B. von Original-CD eingelesen oder bei Musikportalen als Musikdatei gekauft). Mitschnitte aus dem Radio oder Streaming-Dienst (z.B. YouTube, Spotify, etc.) können hierfür gar nicht aktiviert werden, da diese nicht gewerblich genutzt werden dürfen.

Ich aktiviere beispielsweise jährlich rund 400-500 Titel für die gewerbliche Wiedergabe.